Zusatzqualifikation "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" im Ausbildungsberuf "Industriemechaniker" (Wird derzeit nicht angeboten!)

Ziel ist es, bestimmte Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen zu können. Dabei ist das Aufgabengebiet grundsätzlich auf die vom Betrieb benannte Produktionsanlage beschränkt. Insoweit stellt diese Zusatzqualifikation eine Erweiterung der Ausbildung in Richtung des neuen Berufes Mechatroniker dar, ohne die bisherigen Tätigkeitsfelder des Industriemechanikers zu beschneiden.

Die Ausbildung in der Zusatzqualifikation soll ebenfalls dual, also im Betrieb und in der Schule durchgeführt werden. Der Anteil im Betrieb umfasst insgesamt zwölf Wochen, verteilt auf das zweite und dritte Ausbildungsjahr. Die fachpraktischen Inhalte sind im beigefügten Entwurf des Ausbildungsrahmenplans ersichtlich. In der Berufsschule werden insgesamt 200 Unterrichtstunden angeboten. Die Ausbildung in der Zusatzqualifikation schließt mit einer zusätzlichen Prüfung bei der IHK zum Erwerb eines entsprechenden Zeugnisses ab. Die Zeitaufteilung können Sie folgender Tabelle entnehmen:

  1. Halbjahr 2. Halbjahr
1. Ausbildungsjahr   40 Stunden Fachtheorie,
keine Fachpraxis im Betrieb
2. Ausbildungsjahr 40 Stunden Fachtheorie,
3 Wochen Fachpraxis im Betrieb
40 Stunden Fachtheorie,
3 Wochen Fachpraxis im Betrieb
3. Ausbildungsjahr 40 Stunden Fachtheorie,
3 Wochen Fachpraxis im Betrieb
40 Stunden Fachtheorie,
3 Wochen Fachpraxis im Betrieb