Fachschule für Technik - Elektrotechnik

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Ziel und Dauer der Ausbildung:

Die berufliche Weiterbildung zum Techniker baut auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einer einschlägigen Berufserfahrung auf. Die in dieser Fachschule vermittelte berufliche Qualifikation orientiert sich an den Erfordernissen der beruflichen Praxis. Sie zielt darauf ab, den Absolventen die selbständige Bewältigung der in der mittleren Führungsebene der betrieblichen Organisationsstruktur gegebenen beruflichen Anforderungen zu ermöglichen. Die Ausbildung an der Fachschule Waldshut erfolgt in Vollzeitform und dauert 2 Jahre (4 Schulhalbjahre).

Abschluss:

Mit der Versetzung von der ersten in die zweite Klasse der Fachschule wird ein dem mittleren Bildungsabschluss gleichwertiger Bildungsstand zuerkannt, sofern dieser beim Eintritt in die erste Klasse der Fachschule nicht vorlag.

Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung, durch deren Bestehen die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Techniker" erworben wird. Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung ist auch die Fachhochschulreife erworben.

Aufnahmebedingungen:

  1. Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand und
  2. Abschluss in einem Ausbildungsberuf im Berufsfeld Elektrotechnik sowie eine anschließende einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 1 1/2 Jahren (bei einer Regelausbildungszeit von 3 1/2 Jahren)
  3. Die Aufnahme in die Fachschule erfolgt zunächst auf Probe; am Ende des 1. Schulhalbjahres entscheiden die Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit.

Unterrichtsangebot/-fächer:

Das Unterrichtsangebot im 1. Schuljahr dient der Vermittlung und Erweiterung der notwendigen naturwissenschaftlichen und technischen Grundlagen sowie der Förderung der sprachlichen und Personalführungskompetenz. Wesentlicher Bestandteil der Ausbildung im 2. Jahr ist die Anfertigung einer Technikerarbeit, deren Ziel die weitgehend selbständige Bearbeitung eines fachlichen Problems durch die Fachschüler ist.

Anmeldung:

Die Anmeldung zur Fachschule (Fachrichtung Elektrotechnik) ist bis spätestens 1. März vor dem jeweiligen Ausbildungsbeginn zu stellen. Die Ausbildung beginnt alle zwei Jahre nach den Sommerferien bei ungeraden Jahreszahlen.

Dem Antrag sind beizufügen:

  1. Tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg und die ausgeübten Berufstätigkeiten
  2. Beglaubigte Abschriften von
    • Hauptschulabschluss bzw. Abschluss der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule
    • Abschlussprüfung der Berufsschule
    • Abschlussprüfung des Ausbildungsberufes (Facharbeiter-/Gesellenbrief)
  3. Nachweise der einschlägigen Berufstätigkeiten
  4. Erklärung, ob und ggf. an welchen Fachschulen schon einmal an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen wurde und ob und ggf. an welchen Schulen ein weiterer Aufnahmeantrag gestellt wurde.

Es findet ein Auswahlverfahren statt. Eine Aufnahmezusage oder eine Mitteilung über die Aufnahmeaussichten werden den Bewerbern Anfang Mai zugestellt. Aufnahmezusagen sind an die Bedingung geknüpft, dass die für die Klassenbildung erforderliche Mindestschülerzahl erreicht wird.

Informationsblätter zu dieser Schulart und Anmeldeformulare können Sie im Schulsekretariat erhalten oder hier herunterladen.

Kosten:

Die Höhe des Schulgeldes wird vom Schulträger (Landkreis Waldshut: Landratsamt) festgelegt. Das Schulgeld beträgt derzeit € 500,- pro Schulhalbjahr. Für Lernmittel, Ausbildungsausrüstung, Exkursionen, Arbeitskleidung usw. ist mit insgesamt ca. € 1.800,- zu rechnen. Darüberhinaus wird die Anschaffung eines PC’s (wenn nicht bereits vorhanden) für Anwendung erforderlich. Hierfür entstehen ggf. nochmals Kosten von ca. € 1.600.

Finanzierungshilfen für die Ausbildung an Fachschulen sind derzeit möglich über die deutsche Ausgleichsbank in Form von zinsverbilligten Darlehen bzw. nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAFöG).